Software, computerimplementierte Erfindung, Patent, Patentanmeldung

Software-Patente

In vielen Ländern ist Software vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn sie allein abstrakte Gegenstände betrifft. Meistens jedoch können Erfindungen, die durch Software realisiert werden, effektiv durch Patente geschützt werden. Dafür muss eine Erfindung als (konkrete) Technologie beansprucht werden, die der Lösung eines technischen Problems dient. Doch auch dann müssen Patente auf computerimplementierte Erfindungen etliche weitere Anforderungen erfüllen, um effektiven Schutz zu entfalten. Allein durch unvollständige Anspruchssätze verlieren Anmelder oft erhebliche Teile des Ihnen zustehenden Schutzbereiches.

Wir beraten und vertreten Sie zur Patentierung von Software und wissen wie Verfahren zur Steuerung und Informationsübertragung, GUIs, Datenbanken, Medizinsoftware usw. effektiv geschützt werden können. Dabei greifen wir auch auf unsere enorme Erfahrung mit standardessentiellen Patenten (SEPs) zurück, die vorwiegend Software betreffen.

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