– von Ludwig Lindermayer –
Wir bei PAUSTIAN & PARTNER freuen uns sehr über und auf die Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle Bayern des BVMW im Rahmen eines China-IP-Helpdesk für Mitgliedsunternehmen.
Zum Themenkreis passend tritt mit dem heutigen Tag (01. Juni 2021) in China das geänderte Patentrecht in Kraft.
Unter anderem enthält es Änderungen zu:
– Erhöhung der Strafen bei Verletzungen und Einführung von gesetzlichem Schadensersatz (ziemlich interessant für Patentinhaber)
– Designpatente, es sind nun auch Teildesigns möglich
– Verlängerungen der Patentlaufzeit (patent term extensions – ähnlich zum Verfahren in den USA)
– spezielle Regelungen hinsichtlich Neuheit in besonderen Fällen (z.B. nationaler Notfall)
– spezielle Verfahren für die pharmazeutische Industrie um die Marktzulassung angesichts einer möglichen Patentverletzung zu verhindern
Alles in allem sehr interessante Neuerungen, welche die Position der Patentinhaber und -anmelder stärken werden.
Jedoch bleibt es wie immer ab zu warten, wie die Änderungen im realen “Gerichtsleben” gelebt werden.
Bitte kontaktieren Sie uns für Details rund um das geänderte Patentrecht in China oder IP in China generell – wir freuen uns weiterhelfen zu können!