Nichtigkeit & Löschung

Nichtigkeitsverfahren bieten die Möglichkeit einer Verletzungsklage die Basis zu entziehen, indem das zugrunde liegende Patent eingeschränkt oder ganz widerrufen wird. Löschungsverfahren für Gebrauchsmuster, Marken  und Designs haben im Grunde den gleichen Zweck.

Nichtigkeitsverfahren für Patente finden in Deutschland am Bundespatentgericht (BPatG) statt, mit Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH). Eine Entscheidung über Nichtigkeit oder Einschränkung eines Patentes hängt vor allem von technisch-rechtlichen Bewertungen ab: Ist eine Priorität valide in Anspruch genommen? Wurde ein Patent mit technischen Informationen unzulässig erweitert? Ist der Gegenstand eines Patentes technisch hinreichend offenbart? Ist er gegenüber dem Stand der Technik neu? Und basiert er auf erfinderischer Tätigkeit? Der dazu erforderliche technische und patentrechtliche Sachverstand kann nicht überschätzt werden. Üblicherweise muss die Geschichte des patentierten Gegenstands umfangreich ausgearbeitet werden.

Löschungsverfahren von Gebrauchsmustern, Marken und Designs können vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DMPA) erfolgen. Sie enden mit einem Beschluss und mit der Möglichkeit zur Beschwerde vor dem Bundespatentgericht (BPatG).

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