
Know-how-Schutz & Geschäftsgeheimnisse
Die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert zwar die Möglichkeiten, gegen Know-how-Diebe vorzugehen. Gleichzeitig hängt sie die Hürde zum erfolgreichen Vorgehen gegen die Entwender sehr hoch, indem der ursprüngliche Know-how-Besitzer beweisen muss, dass genau das gestohlene Know-how mit ausreichendem Aufwand geschützt wurde. Zudem wird die deutsche Regelung, nach der Reverse Engineering teilweise wettbewerbsrechtlich verboten ist, gekippt. Verbessern wird sich also nur die Position desjenigen, der sein Wissen aktiv schützt.
Wie das geht, wissen wir aus vielen Beratungsprojekten für Technologieunternehmen zum Schutz von Kern-Know-how, zu Mitarbeiter-Awareness und zu Layer-basierten Schutzkonzepten. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der Ausarbeitung eines tragfähigen Konzeptes zum Geheimschutz.