Verfahren am Patentamt: Erteilung & Einsprüche

Das Erteilungsverfahren ermöglicht dem Anmelder eines Patentes dessen Schutzbereich zu beeinflussen. Dies erfolgt durch Anpassen der Ansprüche gegenüber dem vom Patentamt zitierten Stand der Technik. Oft muss zwischen verschiedenen Ausführungsformen gewählt werden. Verbleibende Ausführungsformen können in Teilanmeldungen abgezweigt werden. Das Erteilungsverfahren ist eine Möglichkeit, für ein starkes Patent zu sorgen.

Durch unsere große Erfahrung mit umfangreichen Patentportfolios können wir Ihren Aufwand als Anmelder minimieren. Wir sind auf Prüfungsverfahren vor dem DPMA und dem EPA spezialisiert sowie auf internationale PCT-Prüfungsverfahren. Für Erteilungsverfahren im Ausland arbeiten wir mit lokalen Kanzleien zusammen, die wir gezielt hinsichtlich der zu patentierenden Technologie auswählen.

Ein Einspruch ist eine kostengünstige Möglichkeit, ein Patent loszuwerden, das die eigene Handlungsfreiheit einschränkt. Für den Patentinhaber bietet der Einspruch eine weitere Chance, ein starkes Patent zu erhalten.

Bei Einspruchsverfahren sind die Verfahrensregeln der Patentämter zu berücksichtigen. Diese erschweren für den Einsprechenden eine spätere Erweiterung der Angriffe (z.B. durch neu recherchierten Stand der Technik). Dem Patentinhaber erschweren sie Änderungen an der Fassung, mit der er das Patent verteidigt. Erfahrung und Weitsicht sind in dieser Situation maßgeblich. Dabei hilft unsere Praxis aus gerichtlichen Streitverfahren. 

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