Patentschutz für Startups

Patente für Startups

Patente – Chancen und Professionalität für Technologie-Startups

Patente ermöglichen es, Dritte vom Markt für eine Erfindung auszuschließen oder dafür Lizenzgebühren zu verlangen. Außerdem signalisieren sie Innovationskraft und professionelles Management. Jedoch sind sie nicht für alle Startups geeignet und ‘no free lunch’.

“The Billion Dollar Code”

Die Netflix-Serie „The Billion Dollar Code“ basiert auf der realen Geschichte der Erfinder von „TerraVision“, einem Verfahren zur Darstellung computergenerierter Bilder, und Ihrem Kampf um Anerkennung einer Verletzung ihres dafür erteilten Patentes durch die Firma Google.

Das David-gegen-Goliath-Szenario scheint einen seltenen und für ein breites Publikum konstruierten Streit darzustellen. Aber ganz so selten sind solche Szenarios in der Realität nicht. Über 20 Prozent der beispielsweise beim Europäischen Patentamt eingereichten Patentanmeldungen stammen von kleinen und mittleren Unternehmen. Die meisten Verletzungsklagen richten sich jedoch, wenig überraschend, gegen große Unternehmen.

Besonders für Startups kann es sinnvoll sein, die eigenen Innovationen mit Patenten abzusichern. Investoren goutieren diese Maßnahme, denn sie minimiert die Risiken einer Fehlinvestition und zeigt Professionalität.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und worauf ist grundsätzlich zu achten?

Neue und erfinderische Technologien

Volkswirtschaftlich gesehen stellen Patente ein staatliches Steuerungsmittel zur Förderung technischer Innovationen dar. Dem Patentinhaber wird gegen Veröffentlichung seiner Technologie ein Ausschluss Dritter von einer Benutzung der patentgeschützten Erfindung für 20 Jahre ermöglicht.

Allerdings sind seitens des Patentinhabers neben einer technischen Beschreibung seiner Erfindung einige Investitionen an Kapital und Kommunikation erforderlich. Grundsätzliches Wissen über Patente und deren Durchsetzung vereinfacht eine Bewirtschaftung des eigenen geistigen Eigentums zudem.

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen – so steht es im Gesetz. Patentierbare Erfindungen können aus allen Ingenieursfeldern sowie Informatik, Biologie, Pharmazie und Chemie stammen. Patentschutz kann für Vorrichtungen, Verfahren oder Verwendungen erlangt werden.

Patente auf Software

Hartnäckig hält sich das Vorurteil, software-basierte Erfindungen seien nicht patentierbar. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für Erfindungen in Software, die keine Technologie  betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Geschäftsverfahren. Ein Verfahren zum Ermitteln der treusten Kunden aus einer Datenbank ist nicht patentierbar.

In der Praxis richtet sich die Patentierbarkeit von computer-implementierten Erfindungen (so der Fachausdruck) nach den bereits genannten Kriterien der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit. Eigenschaften der Erfindung, die keinen technischen Beitrag leisten, bleiben bei der Prüfung durch das Patentamt unberücksichtigt.

Computer-implementierte Erfindungen stellen im Bereich Elektrotechnik, Messtechnik und in der Computertechnik mittlerweile einen hohen Anteil der erteilten Patente dar. Auch das Patent der Firma „ART+COM“, das im „Billion Dollar Code“ verewigt wurde, war ein Softwarepatent. Viel bekannter für Softwarepatente ist jedoch deren Gegenspieler, die Firma Google, zum Beispiel für ihr berühmtes Patent auf den „Page-Rank“ Algorithmus, der auch heute noch in der Suchmaschine wirken soll.

Kosten

Ein Patent ist eine Investition. Die Kosten einer Patentanmeldung umfassen die Vergütung für Beratung und Ausarbeitung durch einen Patentanwalt. Außerdem fallen die Gebühren des Patentamtes an. Bis zur Erteilung werden normalerweise weitere Ausgaben fällig. Dies gilt insbesondere, wenn das Patentamt relevanten Stand-der-Technik recherchiert, demgegenüber die zu patentierende Erfindung durch den Patentanwalt abgegrenzt werden muss.

Für ein europäisches Patent ist bis zur Erteilung ungefähr mit 10.000 € an Kosten zu rechnen. Dazu kommen später jährliche Verlängerungsgebühren in den Ländern, auf die sich der Patentschutz erstrecken soll.

Für Startups gibt es auf Bundes- und Länderebene entsprechende Fördermöglichkeiten.

Wirkung eines Patentes

Den Kosten steht die mächtige Wirkung eines Patentes gegenüber. Der Patentinhaber kann im nationalen Geltungsbereich des Patentes in der Regel jeden Dritten von der Benutzung und dem Vertrieb der patentierten Erfindung und damit vom Markt ausschließen.

Ein Patent ist verletzt, wenn alle Merkmale eines Anspruchs von einem Dritten verwirklicht werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Patentinhaber auch eigene Produkte oder Dienstleistungen vermarktet. Zusätzlich zur Unterlassung der Verletzung kann der Patentinhaber Schadensersatz für in der Vergangenheit liegende Verletzungen seines Patentes verlangen.

Schadensersatz kann beispielsweise den Gewinn betreffen, den der Verletzer durch die Patentverletzung erzielt hat. Allein der Aufwand zur Rechnungslegung stellt ein großes Kostenrisiko dar. Eine Berechtigungsanfrage sorgt somit oft bereits für Gesprächsbereitschaft bei einem möglichen Patentverletzer. Diese wird – falls sich der Verletzungsvorwurf nicht entkräften lässt – regelmäßig in Lizenzverhandlungen münden, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Verletzungsklage

Eine Verletzungsklage ist die Ultima Ratio, wenn eine Einigung mit einem Patentverletzer nicht gelingt. In Deutschland kommen die Landgerichte in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg dank ihrer großen Expertise für eine Verletzungsklage in Betracht. Sollte es dazu kommen, wird der Verletzungsbeklagte versuchen, das Patent für nichtig erklären zu lassen. Das erfolgt über eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in München.

Patentstreitigkeiten sind in der Regel teuer. Streitwerte von mehreren Millionen Euro sind normal. Auch deswegen gilt es, das Für und Wider gut abzuwägen und, wenn möglich, auch während der Klage noch, eine Einigung herbeizuführen.

Patentanwälte

Mehr Information über die angesprochenen Themen können Patentanwälte geben. Diese haben ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium und eine mehrjährige Ausbildung im Recht für geistiges Eigentum.

Ein gutes Verhältnis zu einem Patentanwalt ermöglicht eine sinnvolle Entwicklung eines Patentportfolios. Dies gilt auch für andere gewerbliche Schutzrechte, z.B. Marken und Designs. Zudem ermöglicht eine enge Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt eine effektive Durchsetzung eigener Patente sowie eine wirksame Verteidigung gegen Patente Dritter.

Auch im „The Billion Dollar Code“ wird klar: Verhandeln über eine Patentverletzung ohne professionellen, patentanwaltlichen Beistand ist ein Fehler, der später nur schwer zu korrigieren ist.

Fazit

Für Startups, die sich auf technische Produkte und Dienstleistungen konzentrieren, kann ein Patent (oder ein strategisch aufgebautes Patentportfolio) ein wesentlicher Baustein für einen erfolgreichen und nachhaltigen Marktzugang darstellen. Ein Patent ist jedoch ein mächtiges wirtschaftliches Instrument, bei dem es einiges zu beachten gibt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt von Anfang an ist deshalb ratsam.

 

Autor: Dr. Martin Kuschel

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