Letzte Neuigkeiten
Dezember 2023: Der Start des Einheitspatentgerichts (UPC) und des Einheitspatents wurde um zwei Monate verschoben. Grund dafür sind die noch nicht abgeschlossenen Vorbereitungen beim Case Management System. Entsprechend wird der Start der Sunrise-Periode für Anfang März under der Start der neuen Jurisdiktion für Anfang Juni erwartet.
Oktober 2023: Der Verwaltungsrat hat 34 juristisch und 51 technisch qualifizierte Personen (darunter 27 Personen aus Deutschland) als Richter bestimmt. Unter den designierten Richtern sind bekannte Personen, wie Klaus Grabinski vom BGH, Matthias Zigann vom OLG München, Ulrike Voß vom LG Düsseldorf.
Voraussichtlicher Start
Juni 2023
Wichtige Termine
18. Januar 2022: Ratifikation des Protokolls zur vorläufigen Anwendung durch Österreich als 13. EU-Mitgliedstaat
Seit 19. Januar 2022 laufend: Vorläufige Anwendungsphase zur Errichtung des Einheitsgerichts
März 2023: Start der 3-monatigen Sunrise-Periode zum Herauswählen bestehender Bündelpatente (“opt-out”)
Juni 2023: Start des Einheitsgericht und offizielle Verfügbarkeit des Einheitspatents
Ende 2029: Ende der Phase der parallelen Verfügbarkeit von Bündelpatent und Einheitspatent in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
EU-Staaten, die bereits ratifiziert haben
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slovenien, Schweden
EU-Staaten, deren Ratifikation noch aussteht
Griechenland, Irland, Kroatien, Rumänien, Tschechien, Slowakische Republik und Zypern haben das UPC-Agreement bereits signiert, aber noch nicht ratifiziert.
Polen, Spanien und Ungarn haben zunächst kein Interesse am UPC und am Einheitspatent bekundet, können aber später das UPC-Agreement jederzeit signieren und ratifizieren.
Weitere Informationen
Gerne empfehlen wir auch die anderen Artikel in diesem Blog:
– zum Einheitlichen Patentgericht im Detail;
– zum Opting-Out, der Errichtung des UPC und der Sunrise Periode;
– zur rechtlichen Basis des UPC und des Einheitspatents;
– zum Nutzen eines einheitlichen europäischen gewerblichen Rechtsschutzes.