5G, standardessentielles Patent, SEP, Patentanmeldung

5G – Fünfte Mobilfunkgeneration

Die nächste Generation mobiler Kommunikationstechnologien, 5G, soll viele neue Dienste und Anwendungen bereitstellen. Neben mehr Bandbreite soll 5G Funktionen bereitstellen für das Internet-of-Things (IoT) sowie für sichere und schnelle Kommunikation mit Maschinen (MTC). Virtuelle Netzwerke (Slices) sollen nebengeordnet mit unterschiedlichen QoS-Anforderungen betrieben werden.

Erfindungen in diesem technischen Umfeld besitzen oft mehrere schützenswerte Aspekte. Zum Beispiel kann eine V2X-Lösung ein Fahrzeug, eine 5G-Basisstation und einen Cloudserver betreffen. Ein Anspruch nur auf das Gesamtsystem würde den Wert eines darauf gerichteten Patentes empfindlich schmälern. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich, wenn eine standardessentielle Erfindung geschützt werden soll. Dann sind weitere Anforderungen an die Patentanmeldung und während der Erteilungsphase zu berücksichtigen. Auch für 5G wird ein standardessentielles Patent leichter durchsetzbar sein. Dabei sollten jedoch die FRAND-Regeln eingehalten werden.

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